BI - Raumwiderstand Winkelhaid
keine Trasse - kein Umspannwerk!

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2. Einwendung: Rechtliche Bedenken

Wieso wird das Planfeststellungsverfahren des Ersatzneubaus Juraleitung P53 geprüft in dem ein neues Umspannwerk in Ludersheim steht, welches im vorangegangen Raumordnungsverfahren nicht enthalten ist und damit in der landesplanerischen Beurteilung von 2022 Ihrerseits gar nicht beurteilt werden konnte?

Die Raumverträglichkeitsprüfung endet mit der landesplanerischen Beurteilung. Hierin wird festgestellt, ob die Planung mit ihren Auswirkungen den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und somit raumverträglich ist oder nicht.
Dieser beachtlich große Verfahrensfehler im ROV im Jahr 2022 stellt das nachfolgende Planfeststellungsverfahren, welches bekanntlich auf dem ROV fußt, rechtlich gesehen in Frage.

Folgerichtig muss das Raumordnungsverfahren wiederholt werden, unter Einbeziehung der Raumverträglichkeitsprüfung für die neu festgelegten Standorte der Umspannwerke Ludersheim und Raitersaich

Zudem wurden im ROV Trassenverläufe durch die Tennet TSO eingereicht, die
mittlerweile obsolet sind und außerhalb des im ROV geprüften Korridors verlaufen – auch dieser Fakt, muss eine Wiederholung des ROV begründen.

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