BI - Raumwiderstand Winkelhaid
keine Trasse - kein Umspannwerk!





-- Aktuelles --

Einwendungskatalog der BI Raumwiderstand Winkelhaid 



Nach sorgfälltiger Sichtung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt A-Ost können wir nun unseren Einwendunskatalog präsentieren.

Jetzt Einwendung schreiben - Deine Stimme zählt, jeder darf!

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Erkenntnisse zum Planfeststellungsverfahren Abschnitt A-Ost
Die Bürgerinitiative Raumwiderstand Winkelhaid hat die ausgelegten Unterlagen zum Ersatzneubau der 380-kV-Leitung („Juraleitung“, Abschnitt A-Ost) sorgfältig geprüft.
Dabei sind uns mehrere Punkte aufgefallen, mit denen wir nicht gerechnet haben. 


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Jetzt Einwendung schreiben - Deine Stimme zählt, jeder darf! 

Die Planunterlagen für den Abschnitt A-Ost (Mittelfranken, inkl. Winkelhaid) liegen vom 20.10. bis 19.11.2025 auf der Webseite der Regierung von Mittelfranken aus.
Einwendungen können bis spätestens 03.12.2025 eingereicht werden.


Wer darf eine Einwendung einreichen?

Jede Person, deren Interessen durch ein Bauvorhaben berührt werden, sei es durch veränderte Verkehrsbelastung, Lärm, Veränderungen des Landschaftsbildes oder andere Auswirkungen kann eine Einwendung einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob man direkt Eigentümer eines betroffenen Grundstücks ist. Kurz: Jeder, der Bedenken hat, darf eine Einwendung schreiben!


Nur wer eine Einwendung schreibt kann später seine Rechte wahren - ohne Einwendung gilt die Trasse als akzeptiert!


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Mit der Aktion "Rauchzeichen gegen die Juraleitung" haben wir am 14. Septemeber 2025 ein sichtbares Zeichen für den Erhalt des Waldes gesetzt.

Nach der Kundgebung an einem Banner, das nahe der Autobahn A3 am Waldrand aufgehängt worden ist, wurden im nahe gelegenen Gewerbegebietrote und gelbe Rauchfackeln - in den Farben des Aktionsbündnisses Trassengegner - entzündet.

-> Hier geht's zum Video der Aktion <-

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-> Unser Bericht zur Demo "Unser Wald bleibt!" am 15.03.25 <-

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-> Unser Bericht zur Demo "Licht an!" am 14.02.25 <-


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-> Unser Bericht zur  Demo "Widerstand wirkt" vom 09.11.24 <-


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